Für die Dauer der Fahrt werden alle Teilnehmer Fördermitglieder unseres Vereins - mit Beendigung der Fahrten erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Es entstehen hierdurch keine gesonderten Kosten.
Für die Anmeldung zu Fahrten ist eine Bestätigung erforderlich.
Für die Anmeldung der Fahrten ist eine Anzahlung auf den Gesamtpreis in einer Höhe von 50 Prozent erforderlich; eine Woche vor Fahrtantritt muss der Restbetrag überwiesen werden - dies gilt insbesondere für das Motorschiff Wassermann. Bei Fahrten auf dem Jugendforschungsschiff mit Schulen wird hingegen der fällige Betrag in der Regel an Bord übergeben.
Falls unerwarteter Weise - etwa aus Gründen des Wetters (Schnee, Sturm, Starkwinde) oder aus anderen, nicht selbst zu vertretenden Gründen, eine Fahrt nicht durchgeführt werden kann, wird der überwiesene Betrag unverzüglich zurück überwiesen. Darüber hinaus gehende Ansprüche in Form von Schadenersatz können nicht geltend gemacht werden.
Überweisungen mit vollständigem Namen, Anzahl der Personen, Termin.
Die Zusammensetzung der Teilnehmer erfolgt bei gemischten Gruppen nach Eingang der Anmeldung und letztlich nach Eingang der Anzahlung.
Der Eingang der Zahlung wird als verbindliche Anmeldung angesehen.
Für die Durchführung der Fahrten kann ein adäquates Fahrzeug gestellt werden.
Die Fahrtziele und das Fahrtprogramm stellen Annäherungen dar - es kann aus schifffahrtsrechtlichen Gründen, aufgrund von Beschränkungen bei der Nutzung der Gewässer sowie aus anderen Gründen zu Abweichungen von dem Programm kommen.
Die Teilnehmer bilden für den Zeitraum der Reise eine Gemeinschaft; sollten einzelne Teilnehmer gröblich gegen Sicherheitsanweisungen oder Regeln der Gemeinschaft verstoßen und damit auch die Gemeinschaft in Gefahr bringen sowie soziale Regeln des Zusammenseins stören, so kann der Schiffsführer solche Teilnehmer nach Abmahnung bzw. bei Gefahr im Verzug auch sofort von Bord verweisen. Die Abholung und der Rücktransport erfolgt auf eigene Kosten des Teilnehmers.
Alle Teilnehmer werden vor und während der Fahrt in relevante technische Aspekte des Schiffes, insbesondere was die Sicherheitsmaßnahmen anbelangt, eingeführt. Auf Deck und während der Fahrt sind Kinder und Jugendliche gehalten, Rettungswesten zu tragen.
Die Ausstattung des Schiffes ist von allen Teilnehmern möglichst pfleglich zu behandeln.
Das Schiff ist gegen Personen- und Sachschäden haftpflichtversichert. Das Jugendforschungsschiff verfügt darüber hinaus über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Gröbliche Verletzungen der Ordnung und vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Mitfahrer sollten auch im eigenen Interesse über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen.
Alle Preise sind Inklusivpreise (inklusive MwSt.)
Gerichtsstand ist Berlin.
Das Programm der Forschungsreisen wird je nach Wetterlage sowie mit Rücksicht auf weitere Umstände modifiziert. Während der Pilotphase des Projekts Jugendforschungsschiff ist ein Pauschalpreis von 6 Euro für eine vierstündige Fahrt pro Person festgesetzt - Für die komplexeren Szenarien fallen 12 Euro pro Person an.
Versicherungshinweise:
Für die Fahrten liegen folgende Versicherungen vor:
1) Träger Das Schiff e.V., Labor für Bildungskonzepte:
a) Betriebshaftpflichtversicherung für 30 Teilnehmer an allen Fahrten - Personen- und Sachschäden pauschal 5.000.000,00 Euro; Vermögensschäden 100.000,00 Euro (Basler Versicherungen)
b) Erweiterte Vermögenshaftpflichtversicherung für alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter (bis zu 55 Mitarbeiter) mit Grunddeckung bis 500.000,00 Euro (UNION-Versicherungsdienst GmbH der Ecclesia Gruppe)
2) Jugendforschungsschiff Cormoran
a) Wassersporthaftpflichtversicherung - Personen- und/oder Sachschäden 3.000.000,00 pauschal; Vermögensschäden 255.000,00 Euro jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - Höchstentschädigung je einzelne Person 1.000.000,00 Euro (Pantaenius)
b) Wassersport-Kasko-Versicherung - schließt Wrackbeseitigungskosten bis 250.000,00 Euro ein - Kaskotaxe nach Vermögenswert (Pantaenius)
3) MS Wassermann
a) Wassersporthaftpflichtversicherung - Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 Euro pauschal (R + V); Vermögensschäden 100.000,00 Euro - Boots-Insassen-Unfall-Versicherung 100.000,00 Euro Todesfall; 200.000,00 Euro Invaliditätsfall; Bergunngskosten 10.000,00 Euro (R + V)
b) Wasserpsort-Kasko-Versicherung - schließt Wrackbeseitigungskosten bis 100.000,00 Euro ein - Kaskotaxe nach Vermögenswert (KRAVAG)